BAFA Beratung
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert.
Mit der Richtlinienverlängerung wird für die Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen.
Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Beispiel:
Mittelständisches Unternehmen in Lüneburg
- Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr nach Gründung
- Bemessungsgrundlage EUR 3.000,00
- 60 % Fördersatz für die Region Lüneburg
- EUR 1.800,00 Förderung
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html